Aktuelles
Neuer Motorrad Führerschein für Fahrzeuge bis 125 ccm (Neue Regelung B196)
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich, Mindestalter 25 Jahre.
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung
KEINE erforderlich Praxisprüfung
Voraussetzung: | |
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines | |
Theorieausbildung | |
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht | |
Praxisausbildung | |
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten | |
Theorieprüfung | |
KEINE erforderlich Praxisprüfung |