
Theorie und Praxis
Theoretischer Grundstoff
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Sollten Sie spezielle Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne!
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus

Persönliche Voraussetzungen

Risikofaktor Mensch

Rechtliche Rahmenbedingungen

Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge

Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver

Ruhender Verkehr

Verhalten in besonderen Situationen - Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschrift

Lebenslanges Lernen
Neben dem Grundstoff besitzt jede Fahrerlaubnisklasse ihren klassenspezifischen Zusatzstoff:

Klasse B 

Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen - Umweltschonender Umgeng mit Kraftfahrzeugen

Klasse A 

Fahrer - Beifahrer, Fahrzeug

Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Fahrtechnik und Fahrphysik
(Bei Klasse M müssen nur 2 Doppelstunden abolviert werden)

Klasse C 

Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz

Besondere Vorschriften aus der StVO - Transportvorschriften

Kraftstrang

Fahrwerk - Elektrische Anlagen

LKW-Bremsen

LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen - Geschwindigkeitsregler

Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten

Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen

Ladungssicherung - Abfahrtskontrolle

Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren - Straßenkarten, Streckenplanung
(Bei Klasse C1 müssen nur 6 Doppelstunden absolviert werden)

Klasse CE 

Zusammenstellen von Zügen

Lastzugbremsen

Fahren mit Zügen
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Persönliche Voraussetzungen |
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Risikofaktor Mensch |
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Rechtliche Rahmenbedingungen |
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Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge |
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Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen |
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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen |
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Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten |
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Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise |
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Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver |
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Ruhender Verkehr |
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Verhalten in besonderen Situationen - Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschrift |
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Lebenslanges Lernen |
Klasse B ![]() |
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Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung |
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Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen - Umweltschonender Umgeng mit Kraftfahrzeugen |
Klasse A ![]() |
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Fahrer - Beifahrer, Fahrzeug |
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Besonderes Verhalten beim Motorradfahren |
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Besondere Schwierigkeiten und Gefahren |
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Fahrtechnik und Fahrphysik |
(Bei Klasse M müssen nur 2 Doppelstunden abolviert werden) | |
Klasse C ![]() |
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Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz |
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Besondere Vorschriften aus der StVO - Transportvorschriften |
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Kraftstrang |
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Fahrwerk - Elektrische Anlagen |
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LKW-Bremsen |
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LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen - Geschwindigkeitsregler |
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Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten |
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Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen |
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Ladungssicherung - Abfahrtskontrolle |
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Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren - Straßenkarten, Streckenplanung |
(Bei Klasse C1 müssen nur 6 Doppelstunden absolviert werden) | |
Klasse CE ![]() |
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Zusammenstellen von Zügen |
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Lastzugbremsen |
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Fahren mit Zügen |
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die
einzelnen Ausbildungsschritte Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten
ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben

5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

1 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1,
reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder
um 6 Doppelstunden.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben | |
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße | |
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn | |
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: | |
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße | |
1 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn | |
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit |
