Bevor Sie eine Fahrerlaubnis erwerben können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Ihrer zuständigen Verwaltungsbehörde stellen. Diese sind in der Regel in Gemeinden, Städte oder Regionalverbänden zu finden.
Für diesen Antrag werden, je nach Fahrerlaubnis,
verschiedene Unterlagen und Nachweise benötigt:
Klasse: A, B
Bescheinigung
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Passbild
Personalausweis
Nur für BF17 (Begleitperson)
Personalausweis
Führerschein
Klasse: C,CL
Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Passbild
Personalausweis
Handicap
Bescheinigung
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Verkehrsmedizinisches Gutachten des Facharztes
Passbild
Personalausweis
Verkehrsmedizinische Untersuchung / Gutachten
Dr. med. Volker Kurtz
Arzt für Verkehrsmedizin
Gehardtstr. 183
66333 Völklingen
(+49) 06898-91 24 033
Alle aufgeführten Unterlagen werden zusammen bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt und der Antrag für die gewünschte Fahrerlaubnis gestellt. Die Verwaltungsbehörde bearbeitet
den Antrag, schickt ihn zunächst nach Flensburg zum Bundeszentralregister und danach zur TÜV Rheinland-Group.
Eine Bearbeitungsgebühr von rund 45 € muss der Verwaltungsbehörde gezahlt werden.
Erst wenn der Antrag nach langem Postweg die Fahrschule erreicht hat, ist der Bewerber dazu befähigt eine theoretische Prüfung zu absolvieren.
Da der Zeitraum, indem der Antrag unterwegs ist, sich nicht selten auf ca. 8 Wochen erstreckt, ist es ratsam den Antrag so schnell wie möglich bei der Verwaltungsbehörde zu stellen.