Fahrschule Nagel

Der Antrag



Bevor Sie eine Fahrerlaubnis erwerben können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Ihrer zuständigen Verwaltungsbehörde stellen. Diese sind in der Regel in Gemeinden, Städte oder Regionalverbänden zu finden.

Für diesen Antrag werden, je nach Fahrerlaubnis,
verschiedene Unterlagen und Nachweise benötigt:





Klasse: A, B Fahrschule Nagel


Bescheinigung
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Passbild
Personalausweis
 
Nur für BF17 (Begleitperson)
 
Personalausweis
Führerschein

Klasse: C,CL Fahrschule Nagel


Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Passbild
Personalausweis

Handicap Fahrschule Nagel


Bescheinigung
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Verkehrsmedizinisches Gutachten des Facharztes
Passbild
Personalausweis


Verkehrsmedizinische Untersuchung / Gutachten

Dr. med. Volker Kurtz
Arzt für Verkehrsmedizin
Gehardtstr. 183
66333 Völklingen
(+49) 06898-91 24 033



Alle aufgeführten Unterlagen werden zusammen bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt und der Antrag für die gewünschte Fahrerlaubnis gestellt. Die Verwaltungsbehörde bearbeitet den Antrag, schickt ihn zunächst nach Flensburg zum Bundeszentralregister und danach zur TÜV Rheinland-Group.

Eine Bearbeitungsgebühr von rund 45 € muss der Verwaltungsbehörde gezahlt werden. Erst wenn der Antrag nach langem Postweg die Fahrschule erreicht hat, ist der Bewerber dazu befähigt eine theoretische Prüfung zu absolvieren.

Da der Zeitraum, indem der Antrag unterwegs ist, sich nicht selten auf ca. 8 Wochen erstreckt, ist es ratsam den Antrag so schnell wie möglich bei der Verwaltungsbehörde zu stellen.

 
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